Aktuelles

Zur Übersicht | Drucken

13.03.2024 | Bild: CSU-Fraktion | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Organspende schenkt Leben - Änderung des Transplantationsgesetzes dringend notwendig

Wie können mehr Menschen von der Organspende überzeugt werden? Wie kann der dramatische Mangel an Spenderorganen gelindert werden? Hierüber hat der Arbeitskreis für Gesundheit, Pflege und Prävention der CSU-Landtagsfraktion mit Prof. Dr. Matthias Anthuber, Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Uniklinikum Augsburg, diskutiert.

Auch die Fragen der Lebendspende, der Cross-over-Spende und der Organspende von herztoten Spendern wurden erörtert. Auch die Vorteile einer erweiterten Widerspruchslösung, wie sie in einigen europäischen Ländern gilt, im Vergleich zur geltenden erweiterten Zustimmungslösung waren Thema der Diskussion.

AK-Vorsitzender Bernhard Seidenath betont: „In Deutschland fehlen Spenderorgane. Je eine Million Einwohner werden in unserem Land deutlich weniger Organe transplantiert als in den meisten unserer Nachbarländer. Der ‚Tod auf der Warteliste‘ ist für viele deshalb leider traurige Realität.“ Laut Matthias  Anthuber erhalte Deutschland derzeit Organe aus den Ländern mit Widerspruchslösung. Auch deshalb fordert Seidenath: „Wir brauchen eine Änderung des Transplantationsgesetzes, die endlich geeignet ist, die Transplantationszahlen zu steigern. Das kann in unseren Augen nur die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung sein!“ Aktuell warten in Deutschland rund 8.394 Menschen auf ein Spenderorgan, in Bayern sind es 1.191.

Zum Hintergrund: Derzeit gilt in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung, d.h. eine Organ- und Gewebespende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten etwa durch einen Organspendeausweis oder auch in der Patientenverfügung selbst eingewilligt hat oder, falls sein Wille nicht feststellbar war, seine Angehörigen zugestimmt haben. Organspendeausweise gibt es zum Download im Internet oder kostenlos bei den Krankenkassen und Gesundheitsämtern, zudem in den meisten Apotheken und Arztpraxen.

Seidenaths Appell lautet: „Entscheiden Sie selbst zu Lebzeiten und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Denn Organspende schenkt Leben – vielleicht einmal Ihr eigenes!“