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11.02.2021

Corona Wirtschaftshilfen

Überbrückungshilfe III kann beantragt werden

Corona Wirtschaftshilfen

Informationen zu den Corona Wirtschaftshilfen November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II und III gibt es unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Die FAQs zu den einzelnen Programmen sind für Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und prüfende Dritte (Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte) und geben Auskunft wer z. B.  Antragsberechtigt ist, wie hoch die Förderung ist etc. 



Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe III kann seit 10.02.2021 beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.


Überbrückungshilfe II
Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.

November- und Dezemberhilfe
Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.

In Bayern ist die IHK für München und Oberbayern als Bewilligungsstelle für die Abwicklung der Programme zuständig.
Unter www.ihk-muenchen.de/de/Service/corona/ gibt es Informationen zu den Wirtschaftshilfen, zum Thema Kurzarbeit und vielem mehr.