27.10.2015, 07:01 Uhr
250.000 Euro an staatlichen Geldern fließen in die Landkreise Oberallgäu und Lindau
Unterjoch/München. Der Freistaat Bayern hat dem Landkreisen Oberallgäu und Lindau eine Bedarfszuweisung in Höhe von 250.000 Euro bewilligt. Das hat Landtagsabgeordneter Eric Beißwenger heute von Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder erfahren. Die Gelder teilen sich dabei auf in 100.000 Euro für den Landkreis Lindau und 150.000 Euro für den Landkreis Oberallgäu.
Bayernweit erhalten 171 Kommunen über 116 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit drei Jahren auch so genannte „Stabilisierungshilfen“ bewilligt.
„Es gibt Gründe wie rückläufige Bevölkerungsentwicklung, Sonderbelastungen oder längere Schwierigkeiten mit dem Haushalt, die mit der Bedarfszuweisung ausgeglichen werden können“, erklärte Beißwenger. Klassische Beispiele wären Hochwasserkatastrophen, Ausfälle von Gewerbesteuer oder etwa freiwillige Gemeindezuschüsse. Stabilisierungshilfen sind demgegenüber Bedarfszuweisungen für strukturelle Härten, die demografiebedingt sind.
„Jede Kommune kann in die Situation kommen, auf solche Sondermittel angewiesen zu sein. Daher freuen wir uns, dass mit diesen staatlichen Zuschüssen die Eigenständigkeit derjenigen Kommunen unterstützt wird, die schwierige Sonderbedingungen zu verzeichnen haben,“ so Beißwenger. Über die Verteilung der Mittel wurde im so genannten Verteilerausschuss entschieden. Dort sitzen das Bayerische Innen- und das Finanzministerium sowie die kommunalen Spitzenverbände.