Die Blauzungenkrankheit (BT)-Restriktionszonen in Bayern können jetzt aufgehoben werden. Der CSU Landtagsabgeordnete und verbraucherschutzpolitische Sprecher Eric Beißwenger, der sich bei Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber für eine zeitnahe Aufhebung der Sperrzone eingesetzt hat, begrüßt die Erleichterungen für die Allgäuer Landwirte: Sie müssen ihre Tiere jetzt nicht mehr impfen (bei Kälbern mussten die Muttertiere geimpft sein) und können somit die Kälber wieder ohne Restriktionen vermarkten. Um die Tierseuche einzudämmen, dürfen bisher nur Tiere mit Impfstatus das Gebiet verlassen. „Unser Dank gilt der gesamten Veterinärverwaltung, den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten und natürlich unseren Landwirtinnen und Landwirten“, so Beißwenger „denn eine effektive und nachhaltige Tierseuchenbekämpfung ist nur im engen Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Veterinärverwaltung möglich.“
Die Einrichtung einer BT-Restriktionszone in Bayern basierte auf einem BT-Ausbruch in Baden-Württemberg aus dem Januar 2019. Infolge weiterer Fälle wurde sie im Januar und Februar 2019 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sukzessive vergrößert. Eine Aufhebung der BT-Restriktionszone durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden ist nach geltendem EU-Recht frühestens zwei Jahre nach dem letzten BT-Fall möglich. Die EU-Kommission muss der Aufhebung zustimmen. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit absolut ungefährlich.
Die Einrichtung von BT-Restriktionszonen ist europarechtlich vorgegeben und erfolgte in Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und allen Ländern. Das Tierseuchenrecht sieht vor, dass um betroffene Betriebe eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet wird. Die genaue Abgrenzung in Bayern erfolgte durch die Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch Allgemeinverfügungen, die jetzt aufgehoben werden können.
In Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zuständig. Dazu gehören die Überwachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, die Tiergesundheits- und Tierarzneimittelüberwachung sowie der Tierschutz.