Eric Beißwenger
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Gute Nachrichten für Brauereigaststätten

18.03.2021, 12:19 Uhr

Verbesserungen bei November- und Dezemberhilfe

Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Landtagsabgeordneter Eric Beißwenger begrüßt die Einigung zwischen der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern: "Das ist ein wichtiges Signal für die vielen inhabergeführten Betriebe und Familienunternehmen bei uns im Allgäu."  

 

Die bundesweite Regelung betrifft nicht nur Brauereigaststätten, sondern auch die Vinotheken auf Weingütern und Straußwirtschaften.

Die Antragstellung für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich.

Weitere Informationen unter https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/novemberhilfe/ und https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html