„Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten bis zu 20.000 Euro Förderung erhalten. Mit dem „Digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich – die Kommunen werden also nicht nur gefordert, sondern auch gefördert“, so Beißwenger.
Immer mehr bayerische Kommunalverwaltungen werden digital: im Landkreis Oberallgäu erhält die Gemeinde Blaichach den Förderbescheid über 13.593,60 Euro.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie der Förderantrag unter: www.digitales-rathaus.bayern