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18.05.2021

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 18.05.2021 (1)

Gesetzentwurf für bayerische Hochschulreform auf den Weg gebracht

Bayerns Hochschullandschaft hat sich seit der letzten Reform 2006 zu einem international beachteten Wissenschaftsstandort entwickelt. Zentrale Faktoren in Staat, Gesellschaft und Umwelt haben sich seitdem grundlegend verändert und stellen die Hochschulen vor neue Herausforderungen. Globalisierung, technischer Fortschritt, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Klimawandel und jüngst die Covid19-Pandemie erfordern eine hohe Agilität in vielen Bereichen der Hochschulen. Die geplante Hochschulreform als ein wesentlicher Baustein der Hightech Agenda Bayern soll die Wissenschaftslandschaft im Freistaat in allen zentralen Bereichen für die nächsten 20 bis 30 Jahre national wie international schlagkräftig und wettbewerbsfähig machen.

 

Die Hochschulen sollen zukünftig noch besser ihre individuellen Stärken und Profile entwickeln, als Institution gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen und gegebenenfalls eigene wirtschaftliche Aktivitäten entfalten können. Der Ministerrat hat dazu heute den ersten Gesetzesentwurf für ein Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) auf den Weg gebracht, der nun in die Verbändeanhörung geht. Voran gegangen war ein Ende 2018 angestoßener intensiver Austausch- und Diskussionsprozess mit der Hochschulfamilie. Zentrale Ziele der Reform sind: Eigenverantwortung der Hochschulen zu stärken, Innovationsfreude an den Hochschulen zu unterstützen und Talente zu fördern.

 

  • Eigenverantwortung der Hochschulen stärken: Eine Zurücknahme des staatlichen Einflusses sorgt dafür, dass die bayerischen Hochschulen künftig freier und eigenverantwortlicher handeln können. Dies ermöglicht den Hochschulen die Herausbildung eines individuellen und innovativen Profils zur besseren nationalen wie internationalen Wettbewerbsfähigkeit. 
  • Innovationsfreude unterstützen: Für die Hochschulen werden weitere Freiräume geschaffen, in denen sich Unternehmergeist und Erfindungsfreude noch besser entfalten können. Damit soll auch ein Beitrag geleistet werden, wissenschaftliche Erkenntnisse verstärkt in wirtschaftliche Wertschöpfung umzusetzen, die unserem Gemeinwesen insgesamt zugutekommt. Die Hochschulen können sich einfacher an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen sowie in einem erheblich größeren Umfang als bisher Ausgründungen fördern, indem sie z.B. auch für Studierende Hochschulressourcen wie Labore zur Verfügung stellen. 
  • Talente fördern: Das neue Gesetz betont die Karriereförderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Hochschulaufgabe und verpflichtet die Hochschulen zur Einrichtung von Karrierezentren. Die endgültige Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen, die Nachwuchsgruppenleitung als eine neue Variante von Qualifikationsstellen für promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Tenure-Track-Professuren, die neue Nachwuchsprofessur an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die chancengerechte Teilhabe von Wissenschaftlerinnen sind weitere Bausteine der Talentförderung. 
Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz stärkt damit den Wissens- und Technologietransfer sowie innovative Lehre, fördert die Internationalisierung und definiert zeitgemäße Hochschulaufgaben mit Blick auf bedeutende Querschnittsthemen wie Wissenschaftskommunikation, Digitalisierung, Gleichstellung, Inklusion und Nachhaltigkeit. Es enthält daneben zahlreiche weitere Innovationen wie die Stärkung der Kunsthochschulen und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch die Neufassung des Promotionsrechts, die Stärkung der Weiterbildung durch die Hochschulen und die gesetzliche Anerkennung einer Vertretung der Studierenden auf Landesebene.